Allgemein

Neues aus dem Landkreis

Corona und das Havelland

„Das neuartige Corona Virus SARS-CoV-2 (COVID-19) hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Die Erkrankung COVID-19 verläuft in den meisten Fällen als grippaler Infekt und ist von einem Schnupfen oder einer echten Grippe (Influenza) klinisch nicht zu unterscheiden.“

So beginnt die offizielle Lagemeldung des Landkreises Havelland vom 12.11.2020. Im Grunde stellt das eine vollständige Bestätigung dessen dar, was die als Aluhüte, Corona-Leugner, Verschwörungstheoretiker, Covidioten usw. verleumdeten Kritiker der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen seit Anbeginn sagen. Drückt sich der Landrat hier vielleicht nur ungeschickt aus und sprechen die Zahlen eine ganz andere Sprache?

Konkret sieht es so aus (Stand 12.11.2020): Seit dem Auftreten des ersten positiven Tests sind es nunmehr 696 (+ 104 zur Vorwoche). 503 der positiv getesteten gelten als geheilt (+122), 186 gelten aktuell als „infiziert“ (-18). 2 Personen sind so betroffen, dass sie nach Angaben der Havelland-Kliniken beatmet werden müssen. 

Die Gesamtzahl der an COVID-19 verstorbenen Havelländer beträgt inzwischen 7 (kurioserweise waren es eine Woche zuvor 8 gemel-dete Todesfälle). Der 7. Verstorbene war nach einer monatelangen Pause wieder das erste Opfer aber ist keineswegs der „2.Welle“ zuzuschreiben, denn er war bereits seit langem in einem kritischen Zustand.

Jedes Jahr sterben im Havelland ca. 1900 Menschen, rund 1,2 % der Gesamtbevölkerung. So werden es bis Mitte November 2020 so etwa 1600 gewesen sein, 7 davon nun mit Corona. Das sind rund 0,44 % aller Todesfälle und 0,0042 % aller Havelländer.

Sie können es drehen und wenden: Das sind keine Indizien einer Pandemie. Es sind keine Indizien für eine Epidemie „nationaler Tragweite“. Und dennoch gilt inzwischen aufgrund der Überschreitung der frei definierten 7-Tages-Inzidenz von 50 positiv getesteten pro 100.000 Menschen auch das Havelland inzwischen als Risikogebiet.

Gut 8 Monate geht der Spuk nun so und aufgrund der regierungsamtlichen und medialen Panikmache werden die Menschen in Angst und Schrecken versetzt (Angst macht krank), einigen die ökonomischen Grundlagen entzogen (wirtschaftliche Sorgen machen krank), viele isoliert (fehlende soziale Kontakte machen krank), der Staat in die Verschuldung getrieben, die Maßnahmen immer brutaler und gleichzeitig in sich unlogischer. 

Schülerinnen und Schüler sitzen nun stundenlang bei geöffnetem Fenster mit Mund-Nasenschutz (der auch Krankheitspotential hat), „freuen“ sich auf den kommenden Winter und sollen sich dabei auf den Unterricht konzentrieren. Gleichzeitig haben sich die Abgeordneten des Kreistages Havellandes mehrheitlich dafür ausgesprochen, alle „freiwilligen“ Ausschüsse ruhen zu lassen, sind aber großzügigerweise noch bereit, die „Pflichtausschüsse“ zu absolvieren und in der großen Halle des MAFZ Paaren unter großem Abstand voneinander wenigstens noch den Haushalt für 2021 zu verabschieden. Wer sich auf den Wahlplakaten noch als durchsetzungsstarker Politiker darstellte, füllt nun die Rolle des Risikopatienten aus.  

Es ist sicher zu früh, die Kollateralschäden zu beziffern und wahrscheinlich werden wir sie nie eindeutig bilanzieren können. Aber die Angst der Menschen, sich in Krankenhäuser zu begeben, die verschobenen Krebsoperationen, die abgesagten Vorsorgeuntersuchungen, sie werden für Viele eine lebensverkürzende Wirkung haben.

Auf der bundespolitischen Ebene arbeitet die Koalition, unterstützt insbesondere von den Grünen, inzwischen ein Programm ab, als sei es der Fahrplan der „Verschwörungstheoretiker“: Am 18.11.2020wird wahrscheinlich der Bundestag, der Bundesrat und anschließend gleich der Bundespräsident das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschließen bzw. unterzeichnen. Dieses Gesetz soll dann den Gesetzgeber legitimieren, all die Maßnahmen zu treffen, die er teilweise auch schon in den Pandemieverordnungen festgeschrieben hatte, die aber verfassungsrechtlich auf sehr tönernem Fuß stehen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Person und die Freizügigkeit können damit beschränkt bzw. aufgehoben werden. Ein Ermächtigungsgesetz.

Nein, Deutschland hat nicht aus der Geschichte gelernt!

Gerald Hübner

Fraktionsvorsitzender im Kreistag