Kontoverbindung/ Spenden

Wir würden uns freuen…

Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl, und Ausdruck seiner persönlichen Willensbekundung. Parteiarbeit kostet Geld (Infostände, Flyer, Werbematerialien, Gebühren, etc.) und findet ganzjährig statt, nicht nur alle 4-5 Jahre wie die Wahlen. Eine Spende an unsere Partei stärkt somit die Demokratie in Deutschland.

Aus diesem Grund werden Spenden von Bürgerinnen und Bürgern an politische Parteien von unserem Parteiengesetz ausdrücklich durch zusätzliche staatliche Zuschüsse honoriert, und sind zudem für Sie steuerlich absetzbar.

Wir als Ortsverband Schönwalde-Glien brauchen auch Ihre Unterstützung, gerade als junge Partei müssen wir eine Menge Aufbauarbeit leisten. Die Altparteien haben auf diesem Gebiet bereits einige Jahrzehnte Vorsprung, wir hingegen machen es ehrenamtlich. Mitmachen kann jeder und das auf vielfältige Art und Weise, sei es als Förderer, Mitglied, oder durch eine Spende.

Wenn auch Sie unsere junge Partei, und einzige echte Alternative im politischen Wirrwarr, finanziell  unterstützen wollen,  spenden Sie direkt auf das aufgeführte Konto:

AfD-Kreisverband Havelland
Verwendungszweck: AfD Ortsverband Schönwalde-Glien
Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
IBAN: DE 55 1605 0000 1000 8464 38
BIC: WELADED1PMB

Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld “Verwendungszweck” auf dem Überweisungsträger.

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen im Voraus!

Informationen zu Parteispenden:
Spenden bis zur Höhe von 1.650,00 € bei Ledigen bzw. 3.300,00 € bei Ehepaaren können nach § 34g EStG zu 50% direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Der Steuereffekt beträgt also in jedem Falle 50% der gespendeten Summe. Darüber hinaus können weitere Spenden bis zur Höhe von 1.650,00 € bzw. 3.300,00 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Sie reduzieren Ihre Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.
Spender erhalten am Anfang des Folgejahres die offizielle Spendenquittung.